Stellenangebot für internationale Pflegekräfte: Was rechtlich drin stehen muss

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"Viele HR-Abteilungen behandeln den Arbeitsvertrag als letzten Schritt im Einstellungsprozess — etwas, das ausgefertigt wird, wenn alles andere geklärt ist. Bei internationalen Pflegekräften ist das ein Fehler. Der Vertrag muss früher vorliegen als bei inländischen Einstellungen, weil er Teil des Visumverfahrens ist.
Quick Answer
Deutschland hat mit der Reform des Nachweisgesetzes (NachwG) im Jahr 2022 die Anforderungen an Arbeitsverträge erheblich ausgeweitet. Was vorher mündlich vereinbart werden durfte, muss heute schriftlich dokumentiert sein — und zwar spätestens am ersten Arbeitstag. Bei internationalen Pflegekräften greift diese Frist faktisch früher, weil der Vertrag für den Visumantrag benötigt wird.
Was das Nachweisgesetz vorschreibt
Folgende Angaben sind seit 2022 im Arbeitsvertrag Pflicht — fehlende Punkte können zu Bußgeldern führen:
| Pflichtangabe | Details |
|---|---|
| Name und Anschrift beider Parteien | Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer |
| Beginn des Arbeitsverhältnisses | Konkretes Startdatum oder geplanter Zeitraum |
| Arbeitsort | Konkreter Standort oder Hinweis auf wechselnde Einsatzorte |
| Tätigkeitsbeschreibung | Stellenbezeichnung und kurze Aufgabenbeschreibung |
| Arbeitsentgelt | Grundgehalt, Zulagen, Zahlungsturnus |
| Vereinbarte Arbeitszeit | Wochenstunden, Schichtmodell falls zutreffend |
| Urlaubsanspruch | Anzahl der Jahresurlaubstage |
| Probezeit | Dauer falls vereinbart — maximal 6 Monate |
| Kündigungsfristen | Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen |
| Hinweis auf anwendbare Tarifverträge | TVöD, TV-L oder sonstige Kollektivvereinbarungen |
| Angaben zur betrieblichen Altersversorgung | Sofern vorhanden |
| Überstundenregelungen | Wie Mehrarbeit vergütet oder ausgeglichen wird |
Was bei internationalen Pflegekräften zusätzlich relevant ist
Über die Nachweisgesetz-Pflichten hinaus gibt es bei internationalen Einstellungen Klauseln, die HR aktiv einbauen oder zumindest durchdenken sollte:
Aufschiebende Bedingung (Visumsvorbehalt) Der Vertrag kann unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen werden, dass die erforderliche Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Das schützt beide Seiten: Die Pflegekraft hat eine verbindliche Zusage, die Einrichtung bindet sich nicht endgültig, wenn das Visum wider Erwarten abgelehnt wird. Diese Klausel ist bei internationalen Einstellungen gängige Praxis.
Regelung für den Fall teilweiser Anerkennung Wenn das Anerkennungsverfahren eine teilweise Gleichwertigkeit ergibt, folgt eine Anpassungsqualifizierung in der Einrichtung. Der Vertrag sollte festhalten, unter welchen Bedingungen diese stattfindet, wie lange sie dauert und wie sie vergütet wird — damit es im Fall der Fälle keine Unklarheiten gibt.
Sprachversion Gesetzlich vorgeschrieben ist ein deutschsprachiger Vertrag. Eine ergänzende englische Übersetzung ist rechtlich nicht bindend, aber in der Praxis empfehlenswert — sie reduziert Missverständnisse und zeigt Wertschätzung gegenüber der zukünftigen Mitarbeiterin oder dem zukünftigen Mitarbeiter.
Unterkunftszusagen oder Umzugskostenerstattung Falls die Einrichtung Unterstützung bei der Wohnungssuche oder Umzugskosten übernimmt, sollte das schriftlich geregelt sein — Umfang, Bedingungen und Rückzahlungsmodalitäten inklusive.
Wann muss der Vertrag vorliegen?
Das ist der Punkt, an dem viele Einrichtungen den Zeitplan unterschätzen. Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren benötigt die Ausländerbehörde eine Arbeitgebererklärung oder einen unterzeichneten Arbeitsvertrag, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann. Der Vertrag ist also kein Abschluss des Prozesses, sondern ein Voraussetzungsdokument.
| Zeitpunkt | Was passieren muss |
|---|---|
| Bei Einleitung des beschleunigten Verfahrens | Arbeitgebererklärung oder Vertragsentwurf muss vorliegen |
| Bei Visumantrag der Pflegekraft | Unterzeichneter Arbeitsvertrag oder verbindliche Einstellungszusage |
| Spätestens am ersten Arbeitstag | Vollständiger Vertrag gemäß NachwG |
Je früher HR den Vertrag intern abstimmt und zur Unterzeichnung bereitstellt, desto weniger Verzögerungen entstehen im Gesamtprozess. Wie der Gesamtablauf von Auswahl bis Einreise strukturiert ist, erläutert unser Beitrag Wie Taldo indische Pflegekräfte für deutsche Stationen auswählt, schult und begleitet.
Häufige Fehler bei Verträgen für internationale Pflegekräfte
- ✦Startdatum zu konkret formuliert: Ein fester Starttermin, der dann wegen Visa-Verzögerungen nicht eingehalten werden kann, schafft rechtliche Unsicherheit. Besser: ein bedingtes Startdatum oder eine Formulierung wie „voraussichtlich [Monat/Jahr], vorbehaltlich Visumerteilung"
- ✦Tarifvertragsverweis fehlt: Ohne Verweis auf TVöD oder den anwendbaren Haustarifvertrag fehlt der Bezugsrahmen für Gehaltserhöhungen, Zusatzleistungen und Urlaubsansprüche
- ✦Fehlende Probezeitsregelung: Ohne schriftliche Vereinbarung gilt die gesetzliche Probezeit nicht automatisch — das kann bei Personalentscheidungen in der Einarbeitungsphase zu Problemen führen
- ✦Keine Klausel für den Anpassungsqualifizierungsfall: Wenn Anerkennung nur teilweise erteilt wird und keine vertragliche Regelung existiert, entsteht Klärungsbedarf in einem ohnehin komplexen Moment
Bereit, den Vertragsprozess zu optimieren?
Taldo unterstützt Einrichtungen dabei, den Zeitplan für Vertragsausfertigung und Visumvorbereitung aufeinander abzustimmen. Sprechen Sie mit uns, bevor der erste Kandidat in die finale Auswahlphase eintritt.
Q: Muss der Arbeitsvertrag auf Deutsch sein?
Ja — der rechtsverbindliche Vertrag muss auf Deutsch vorliegen. Eine zusätzliche englische Übersetzung ist rechtlich nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert: Sie stellt sicher, dass die Pflegekraft den Inhalt vollständig versteht, und reduziert spätere Missverständnisse über Vergütung, Arbeitszeiten oder Kündigungsfristen. Die Übersetzung hat keine rechtliche Bindungswirkung — im Zweifelsfall gilt immer die deutsche Fassung. Sprechen Sie mit dem Taldo-Team über praktische Hinweise zur Vertragsgestaltung.
Q: Kann der Vertrag unter Vorbehalt der Visumerteilung geschlossen werden?
Ja — eine aufschiebende Bedingung, die das Arbeitsverhältnis von der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis abhängig macht, ist rechtlich zulässig und bei internationalen Einstellungen gängige Praxis. Sie gibt der Einrichtung Planungssicherheit, ohne die Pflegekraft zu binden, bevor das Visum feststeht. Die genaue Formulierung sollte mit der Rechtsabteilung oder einem Arbeitsrechtsanwalt abgestimmt werden. Erfahren Sie mehr auf unserer Recruiter-Seite.
Q: Was passiert vertraglich, wenn die Anerkennung nur teilweise erteilt wird?
Bei teilweiser Gleichwertigkeit folgt eine Anpassungsqualifizierung — entweder als praktische Einarbeitung in der Einrichtung oder als Kenntnisprüfung. Wenn der Arbeitsvertrag dafür keine Regelung enthält, entsteht eine Grauzone: Wie wird die Anpassungsphase vergütet? Unter welchen Bedingungen läuft sie ab? Wer trägt die Verantwortung? Eine klare Vertragsklausel löst diese Fragen, bevor sie zum Problem werden. Sprechen Sie mit dem Taldo-Team für eine einrichtungsspezifische Einschätzung.





